Zwei raumgreifend in die offene Landschaft des Girtannersberg gesetzte, freistehende Gebäude führen die vorhandene Massstäblichkeit öffentlicher Bauten weiter. Die Bebauungsordnung wird nach dem Prinzip der „zeitgemässen Stadtwohnungen inmitten einer Gartenlandschaft“ fortgeführt. Die fingerartige Disposition der beiden Bauten lässt spezifische Räume sowohl für die Büro- wie auch für die Wohnnutzung zu. Rücksprünge lassen in Gebäudenähe halbprivate Bereiche entstehen während die Weite der Girtannerswiese unangetastet bleibt. Eine gemeinsame Fassadengrammatik von Büro- und Wohnbau aus horizontalen und vertikalen Elementen lässt die Gestalt eines Knotens entstehen, welcher die beiden Bauten trotz unterschiedlicher Geschosshöhen zusammenhält.